21.05.2016

Handwerkerleistungen: Rechtsprechung baut Kostenabzug weiter aus

Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen lassen sich mit 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der tariflichen Einkommensteuer abziehen, sofern die Handwerker im Privathaushalt tätig geworden sind. Bundesfinanzhof (BFH) und Finanzgerichte haben die Abzugsmöglichkeiten nun in mehreren Bereichen verbessert:




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