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Steuertipp 21: Wie erfährt das Finanzamt von Art und Höhe der Renten?

Seit dem Jahr 2005 sollten die Deutsche Rentenversicherung, alle Versorgungswerke, die Pensionskassen, alle Pensionsfonds, alle sonstigen privaten Rentenversicherer sowie die Versicherungsgesellschaften die individuellen Rentenzahlungen der eigens zum gegründeten Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen in Berlin melden. Von dort aus, sollte es eine Datensortierung an alle Finanzämter initiieren.

Aufgrund von Übermittlungsschwierigkeiten, die mit der steuerlichen Identifikationsnummer zusammenhingen, konnten alle Institute diese Vorschrift jedoch erst ab 2009 umsetzen. Daher war es seit der Einführung der Rentenbesteuerungsgesetzes (Alterseinkünftegesetz) lange Zeit sehr ruhig gewesen.

Doch diese Ruhe war trügerisch; spätestens seit Anfang August 2009 mischen alle Medien mit. Demzufolge werden ab Oktober (nach der Bundestagswahl) Aufforderungsschreiben an bis zu 5 Millionen Rentner in Deutschland übermittelt.

Die grundlegenden Daten beziehen sich vorerst auf den Zeitraum von 2005 bis 2008. Die Finanzämter verfügen nun genau über die Kenntnisse, welcher Rentner welche Rente in welcher Höhe bisher bezogen hat.

Aufgrund dessen müssen viele Rentenberechtigte mit Post vom Finanzamt und genauen Nachfragen rechnen.

Unser Rat:
Setzen Sie sich nicht weiterem psychischem Druck aus und lassen Sie die Abgabepflicht prüfen. Auch dürfte ab Oktober 2009 mit einem Dienstleistungsengpass zu rechnen sein, da in allen Kanzleien der Jahresenddruck enorm hoch ist und wenig freie Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Von den ca. 55.000 Steuerberatern in Deutschland haben sich nur wenige auf Rentner spezialisiert (vergleichen Sie selbst das Angebot im Internet), da die Auslastung mit Aufträgen von Unternehmensseite sehr gut ist.

Auch stehen Lohnsteuerhilfevereine nicht zur Verfügung, wenn Einnahmen aus Nebengewerben und mehreren Vermietungsobjekten zur Debatte stehen. Diese dürfen außerdem nicht bezüglich der Umsatz- und Gewerbesteuer beraten.

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